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Qualitätssicherungsmittel

Zum Sommersemester 2012 wurden die Studiengebühren in Baden-Württemberg wieder abgeschafft. Ohne die aus diesen Gebühren gewonnen Mittel wäre es den Hochschulen allerdings nicht mehr möglich gewesen, das Niveau ihrer Lehre zu halten. Deswegen wurden mit der Abschaffung der Studiengebühren die sogenannten „Qualitätssicherungsmittel” eingerichtet. Sie bestehen aus einer Pauschale, die für jeden Studierenden vom Land an die Hochschule gezahlt wird.

Ab Wintersemester 15/16:

Mit dem Beschluss des Hochschulfinanzierungsvertrags Perspektive 2020 wurden die QSM in ihrer bisherigen Form de facto abgeschafft. Ein Rest von ca. 11,7% verbleibt. Das Vorschlagsrecht zur Verwendung dieser Mittel übt ausschließlich die Verfasste Studierendenschaft aus. Diese hat in ihrer Vergabeordnung beschloßen, dass das Vorschlagsrecht durch die Fachschaften anteilig ausgeübt wird. Die Berechnung des einzelnen Betrags der Fachschaften geschieht über die Vollzeitäquivalenten, i.e. jeder Student zählt pro Fach nach seinem Fachanteil (bspw. ein 75% Geschichte/25% Pol. Wissenschaft - Student zählt 0,75 VZÄ, ein 75% Geschichte/25% Hist. Grundwissenschaften 1 VZÄ). Die Fachschaft Geschichte ist dazu verpflichtet, ihre Vorschläge offenzulegen. Dies geschieht im Rahmen der normalen Protokollführung.

Verwaltungsvorschrift Studentische QuaSiMi
Vergabeordnung VS Heidelberg
Vergabeordnung QSM Geschichte

Vorschläge Wintersemester 16/17 (Rechtsprüfung bestanden)
Vorschläge Sommersemester 16 (Rechtsprüfung bestanden)
Vorschläge Wintersemester 15/16 (Rechtsprüfung bestanden)

Vor dem Wintersemester 15/16:

Der Gesamtbetrag an QSM wird auf einen zentralen und einen dezentralen Pool verteilt, wo sie dann beantragt werden können, wobei der dezentrale Pool dem jeweiligen Fach des Studierenden zugutekommt, der zentrale Pool hingegen allen Fächern offensteht. Das soll vor allem Verteilungsgerechtigkeit gewährleisten, da sonst kleine Fächer, die durch wenige Studierende auch wenig Mittel bekämen, mit diesem Geld kaum ihre Lehre stemmen könnten. Außerdem können die zentralen Qualitätssicherungsmittel auch von Einrichtungen, die keine direkten Studierenden haben, beantragt werden, wie z.B. von der Universitätsbibliothek, dem Career Service etc. - solange diese Mittel dann auch der Lehre/den Studenten konkreten Nutzen bringen.

Über die Bewilligung der Qualitätssicherungsmittelanträge wird, je nachdem aus welchem Pool die Mittel bezogen werden sollen, in einer zentralen und in dezentralen Qualitätssicherungsmittelkommissionen abgestimmt. In diesen sitzen auch immer studentische Mitglieder, die ein Vetorecht besitzen.

Die Verwendung der Mittel wird vom Seminar offengelegt. Man kann sie hier einsehen.